der Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf Telefon:0214 - 51819
Rezepte:0214 - 5005488
Fax:0214 - 505170
eMail: praxis@dr-med-rau.de praxis@dr-med-rau.de
Praxis für Allgemeinmedizin
Dr. med. Eckhard Rau
Graf-Galen-Platz 751377 Leverkusen-Alkenrath
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Termin-Sprechstunden
- Mo
- 10:00 - 13:30 und 16:00 - 18:30 Uhr
- Di
- 09:00 - 13:30 und 16:00 - 18:00 Uhr
- Mi
- 09:00 - 13:30 Uhr
- Do
- 09:00 - 13:30 und 16:00 - 18:30 Uhr
- Fr
- 09:00 - 13:30 Uhr
Offene Sprechstunde
Mo, Di, Mi, Do, Fr um 07:30 UhrÖffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Do, Fr ab 07:30 UhrRezepttelefon
Liebe Patientinnen und Patienten!
Für die Bestellung von Rezepten und Überweisungen steht Ihnen eine Service-Telefonnummer 24 Stunden zur Verfügung: 0214 - 500 54 88
Wichtig!
Rezepte oder Überweisungen können Sie nur erhalten, wenn im laufenden Quartal
Ihre Versichertenkarte in unserer Praxis eingelesen wurde, oder Sie diese zum Abholtermin mitbringen,
bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt.
Eine Befreiung von der Rezeptgebühr kann nur dann auf dem Rezept vermerkt werden, wenn ein gültiger
Befreiungsnachweis vorhanden ist.
Bestellung aufgeben
Wählen Sie die oben genannte Telefonnummer. Sie werden über die Ansage informiert, wann Sie zu sprechen beginnen können. Nennen Sie klar und deutlich Ihren Namen, Vornamen, Ihr Geburtsdatum und die Krankenkasse.
Für Rezeptbestellungen: Nennen Sie die Medikamente und die gewünschte Menge sowie den Hinweis wenn ein Kreuzchen für ein Präparat gesetzt werden muss.
Für Überweisungen: Nennen Sie den Facharzt und den Überweisungsgrund.
Falls wir Ihnen ein eRezept ausstellen -wie jetzt in den allermeisten Fällen-, können Sie direkt mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in die Apotheke gehen und Ihre Medikamente dort -falls vorrätig- abholen. Ein Praxisbesuch ist dafür nicht mehr notwendig. ( Näheres hier )
Andere Rezepte oder Überweisungen können Sie am darauffolgenden Werktag in der Zeit von 11.00 - 13.00 in der Regel ohne Wartezeit abholen.
Bitte begeben Sie sich hierfür direkt zur Rezeptausgabe an der Anmeldung links.
Rezeptverordnungen
Wir Ärzte haben eine Information der KBV* erhalten, in der wir aufgefordert werden, bei Arzneimitteln weiterhin nur den Quartalsbedarf zu verordnen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat darauf hingewiesen, dass keine zusätzlichen
(Privat-)Rezepte
ausgestellt werden sollen, um einen Bedarf zu decken, der für einen längeren Zeitraum reicht.
Wir bitten Sie, liebe Patientinnen und Patienten, um Verständnis, dass wir diesen unseres Erachtens sinnvollen Vorgaben entsprechen.
Erich Kästner